Porträt Bootsgutachter Karsten Kraus
Meine Leistungen im Detail

Schadens- und Havariegutachten

Im Schadensgutachten werden die durch einen Unfall entstandenen Schäden in Wort und Bild beschrieben. Zusätzlich werden Reparaturkosten und ggf. der Wiederbeschaffungswert errechnet.

Schadensgutachten werden im Kaskofall gewöhnlich von den Versicherungen beauftragt. Als Geschädigter in einem Haftpflichtfall allerdings kann man selbst ein Gutachten bei einem Sachverständigen seiner Wahl beauftragen. Die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Wertgutachten

Im Wertgutachten wird der Allgemeinzustand des Bootes und seine Ausstattung beschrieben. Mängel – soweit ohne zerstörende Maßnahmen erkennbar - werden benannt und durch Fotos dokumentiert.

Der Zeitwert wird aufgrund des Bootstyps, des Alters und des Zustands mithilfe einer allgemeinen Bewertungsformel und unter Berücksichtigung der aktuellen Marktlage ermittelt. Auf Wunsch kann eine Kostenschätzung für die Behebung der aufgezeigten Mängel gemacht werden.

Wertgutachten werden gewöhnlich benötigt, wenn ein Boot den Besitzer wechselt. Ein solches Gutachten sollte möglichst aktuell (nicht älter als ein halbes Jahr) sein.

Osmosegutachten

Für ein Osmose-Gutachten wird das Unterwasserschiff genau geprüft. Schon mithilfe nichtinvasiver Methoden wie Sichtprüfung im Streiflicht und Feuchtigkeitsmessung lassen sich dabei recht zuverlässige Aussagen über den Zustand des Gelcoats machen. Im Zweifel müssen über das gesamte Unterwasserschiff verteilte Schleifproben weitere Klarheit über möglicherweise vorhandene tiefgründige Blasen oder Mikrorisse geben.

Gerichtsgutachten

Gerichtsgutachten werden im Fall eines Rechtsstreits vor Gericht vom zuständigen Richter bei mir als öffentlich bestelltem und vereidigten Sachverständigen in Auftrag gegeben. Der Inhalt des Gutachtens folgt aus der vom Gericht formulierten Aufgabenstellung.

Kaufberatung

Eine Kaufberatung kann individuell sehr unterschiedlich ausfallen. Sie beeinhaltet für gewöhnlich die Besichtigung eines oder mehrerer infrage kommender Objekte und je nach Wunsch ein Besichtigungsprotokoll oder ein Ankaufs- bzw. Wertgutachten.

Auf Wunsch kann die Beratung aber auch schon mit der Empfehlung eines zum jeweiligen Zweck passenden Bootstyps anfangen oder über das Ankaufsgutachten hinaus Hilfestellung bei der Behebung von Mängeln und notwendigen Umrüstungen geben.

Bauaufsicht

Sie wollen ein umfangreicheres Projekt in Auftrag geben?

Egal ob es sich dabei um einen Neubau nach individuellen Vorstellungen oder um die grundlegende Restaurierung einer klassischen Yacht handelt – bei Vorhaben ab einer gewissen Größenordnung ist es von Vorteil, einen Fachmann an der Seite zu haben, der alle wichtigen Arbeiten kontrolliert, den Baufortschritt dokumentiert, die Kosten im Auge behält und Sie bei notwendigen Entscheidungen innerhalb der Bauphase kompetent und unabhängig berät.

Eine Bauaufsicht macht sich bei Großprojekten immer bezahlt, denn sie bedeutet Qualitätssicherung.